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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website von Riepe Immobielen, Weidenbreite 12 („Makler“) sowie für die Anbahnung und Durchführung von Maklerverträgen mit Interessenten, Eigentümern, Vermietern, Käufern und Mietern („Kunden“).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Angebote und Angaben zu Immobilien
Die auf der Website, in Exposés und in sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen, die der Makler von Eigentümern, Behörden oder sonstigen Dritten erhalten hat. Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität, soweit ihm keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorzuwerfen ist.
Immobilienangebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Änderungen bleiben vorbehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben zur Immobilie vor Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrags selbst zu prüfen beziehungsweise prüfen zu lassen. Insbesondere ersetzt die Tätigkeit des Maklers keine rechtliche, steuerliche, technische oder bausachverständige Beratung.
3. Zustandekommen eines Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt durch eine ausdrückliche Vereinbarung in Textform oder durch die Inanspruchnahme einer Maklerleistung auf Grundlage eines konkret benannten Immobilienangebots zustande, sofern hierbei die Vergütungspflicht des Kunden eindeutig vereinbart wurde.
Bei der Vermittlung oder dem Nachweis eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ist die Textform gesetzlich vorgeschrieben. § 656a BGB
4. Maklerleistung
Der Makler erbringt je nach Vereinbarung den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags und/oder die Vermittlung eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Immobilienvertrags.
Ein Anspruch auf den Abschluss eines Hauptvertrags besteht nicht. Der Makler ist nicht bevollmächtigt, im Namen des Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Maklerprovision
Die Höhe der Maklerprovision, der Provisionsschuldner sowie der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Exposé, der individuellen Provisionsvereinbarung oder dem Maklervertrag.
Die Provision wird mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrags fällig, soweit gesetzlich oder individuell nichts Abweichendes vereinbart ist. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen zustande kommt, sofern der wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen dem nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft entspricht.
Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit einem Verbraucher als Käufer gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten. Lässt sich der Makler von beiden Vertragsparteien eine Provision versprechen, müssen sich diese grundsätzlich in gleicher Höhe verpflichten. § 656c BGB
Wird der Makler nur für eine Partei tätig und soll die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerkosten verpflichtet werden, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der Nachweis der Zahlung durch die zunächst verpflichtete Partei. § 656d BGB
6. Doppeltätigkeit
Der Makler darf bei Immobiliengeschäften grundsätzlich auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig werden, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Sämtliche vom Makler übermittelten Informationen, Exposés, Grundrisse, Bilder und sonstigen Unterlagen sind vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers in Textform zulässig. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht und schließt der Dritte aufgrund der weitergegebenen Informationen einen Hauptvertrag ab, bleibt ein Provisionsanspruch des Maklers unberührt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
8. Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
9. Geldwäscheprävention
Der Makler kann gesetzlich verpflichtet sein, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung oder Durchführung einer Transaktion die Identität des Kunden und gegebenenfalls des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf dieser Website zu entnehmen.
11. Verbraucherwiderruf
Soweit ein Maklervertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. § 312g BGB
12. Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: [Monat Jahr]
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